1. Der Vermieter haftet für die sorgfältige Vornahme der Reservierung sowie die Bereitstellung der Ferienwohnung. Bei höher Gewalt bzw. widrigen Umständen hat der Vermieter das Recht, dem Mieter eine gleichwertige Unterkunft anzubieten. Falls kein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten werden kann oder der Mieter mit dem Ersatzobjekt nicht einverstanden ist, besteht für beide Seiten die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.